Abstimmungsdetails

Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz

Beschlusstext:
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Overath beschließt, die neue Förderung „Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz“ zu nutzen und den Landeszuschuss um den gesetzlichen Eigenanteil von 25% zu erhöhen.
Der Zuschuss zur Flexibilisierung wird insbesondere in folgenden Fällen eingesetzt:
Erweiterung der Öffnungszeiten:
Bietet eine Einrichtung wöchentliche Öffnungszeiten von mehr als 47 Stunden an, wird ein Zuschuss nach § 48 KiBiz gezahlt. Bedingung für die Auszahlung des Zuschusses ist die Beschäftigung von Fachkräften gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Zur Berechnung der Zuschusshöhe werden folgende Kriterien berücksichtigt:
aktuelle Personalkosten für eine Fachkraft (TVöD SuE Gruppe S8, Stufe 3; 25,02 €, Stand März 2022)
Anzahl der Betreuungsstunden über 45 Wochenstunden hinaus
Anzahl der benötigten Fachkraftstunden laut Meldung des Trägers
Verkürzung der Schließzeiten:
Schließt eine Einrichtung weniger als 15 Tage im Jahr, wird ein Zuschuss nach § 48 KiBiz gezahlt. Zur Berechnung der Zuschusshöhe werden folgende Kriterien berücksichtigt:
Differenz der Schließzeit zwischen 15 Tagen und den Schließtagen der Einrichtung im jeweiligen Kindergartenjahr
Summe der Kindpauschalen für das jeweilige Kindergartenjahr in der betreffenden Einrichtung anteilig für die Differenz der Schließtage
Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Status:
einstimmig angenommen

Dafür 9

Dagegen 0

Enthalten 0