Abstimmungsdetails
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 102 „Marialinden, Sportanlage Großoderscheid"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Beschlusstext:
- Der Rat der Stadt Overath beschließt:
Der Rat der Stadt Overath macht sich die Prüfung und Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 102 2. Änderung „Marialinden, Sportanlage Großoderscheid“ entsprechend der Anlage 5 zu Eigen.
Nach Prüfung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beschließt der Rat der Stadt Overath den Bebauungsplan Nr. 102 2. Änderung „Marialinden, Sportanlage Großoderscheid“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung und textlichen Festsetzungen. Ihm ist eine Begründung beigefügt. - Status:
- einstimmig angenommen
Dafür 37
Dagegen 0
Enthalten 0