Abstimmungsdetails
Beitritt zu d-NRW
- Beschlusstext:
- Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Overath beschließt den Beitritt der Stadt Overath zum 01.07.2022 zur Anstalt des öffentlichen Rechts d-NRW AöR (§ 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“).
Der erforderlichen Zeichnung einer einmaligen Finanzanlage in Höhe von 1.000 Euro als Anteil am Stammkapital wird zugestimmt (§ 4 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“).
Die Interessensvertretung im Verwaltungsrat der Anstalt soll über die von den kommunalen Spitzenverbänden benannten Vertreterinnen und Vertreter erfolgen (§ 8 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“) - Status:
- einstimmig angenommen
Dafür 37
Dagegen 0
Enthalten 0