Abstimmungsdetails
Bebauungsplan Nr. 147 Rappenhohn Im Hagen
hier: Erneute Offenlage im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
- Beschlusstext:
- Der Bau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung den Bebauungsplan Nr. 147 „Overath-Rappenhohn, Im Hagen“ nicht weiter zu bearbeiten.
Der Bau- und Planungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 für das im Übersichtsplan, Auszug aus der Deutschen Grundkarte, schwarz umrandete Gebiet die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 160 „Overath-Rappenhohn, Im Hagen“. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 13b BauGB i.V. mit § 13a BauGB.
Der Bau- und Planungsausschuss beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 160 „Overath-Rappenhohn, Im Hagen“ nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig mit der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll die Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. - Status:
- absolute Mehrheit
Dafür 9
Dagegen 4
Enthalten 0