Abstimmungsdetails

Beitritt zu d-NRW

Beschlusstext:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Overath den Beitritt der Stadt Overath zum 01.07.2022 zur Anstalt des öffentlichen Rechts d-NRW AöR (§ 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“) zu beschließen.
Der Beschluss wird im Rat gefasst.
Der erforderlichen Zeichnung einer einmaligen Finanzanlage in Höhe von 1.000 Euro als Anteil am Stammkapital wird zugestimmt (§ 4 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“).
Die Interessensvertretung im Verwaltungsrat der Anstalt soll über die von den kommunalen Spitzenverbänden benannten Vertreterinnen und Vertreter erfolgen (§ 8 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“)

Dafür 14

Dagegen 0

Enthalten 0