Abstimmungsdetails
Der Stadtsportverband regt an, die Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Overath um den Punkt 4.1.a „Zuschüsse zu Energiekosten“ zu erweitern.
- Beschlusstext:
- Der Schul- und Sportausschuss beschließt gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Overath vom 18.12.20, dem Antrag des Stadtsportverbandes zu folgen und zunächst für das Jahr 2022 eine befristete Ergänzung der Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Overath im Sinne dieser Vorlage um den Punkt 4.1.a „Zuschüsse zu Energiekosten“.
Diese Förderung ist, wie alle Zuschüsse, nachrangig zur Förderung mit Landesmitteln zu sehen. - Status:
- einstimmig angenommen
Dafür 13
Dagegen 0
Enthalten 0