Abstimmungsdetails
1. Änderung der Satzung der Stadt Overath über die besonderen Anforderungen an die
Gestaltung bei der Errichtung oder Änderung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung)
- Beschlusstext:
- Der Stadtrat beschließt die Änderung des § 5 Abs. 1 der Werbeanlagensatzung der Stadt Overath. § 5 Abs. 1 der Werbeanlagensatzung wird wie folgt geändert:
„Zulässig ist nur Werbung für das eigene Geschäft. Diese darf nur in Form einer Wort-Bild-Marke als einzeiliger Schriftzug und einem grafischen Zeichen, welches im Außenauftritt des Geschäftes zu dessen Identität gehört, gestaltet werden.“ - Status:
- einstimmig angenommen
Dafür 44
Dagegen 0
Enthalten 0