Abstimmungsdetails

Bebauungsplan Nr. 156 „Overath – Ortskern-Nord“
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschlusstext:
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Overath, zu beschließen:
Der Rat der Stadt Overath macht sich die Prüfung und Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der erneuten Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 156 „Overath – Ortskern-Nord“ entsprechend der Anlage 1 zu Eigen.
Nach Prüfung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beschließt der Rat der Stadt Overath den Bebauungsplan Nr. 156 „Overath – Ortskern-Nord“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 44 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung und textlichen Festsetzungen. Ihm ist eine Begründung beigefügt.
Status:
einstimmig angenommen

Dafür 15

Dagegen 0

Enthalten 0