Abstimmungsdetails

Bebauungsplan Nr. 161 „Dorfplatz Eulenthal“ sowie 79. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath „Dorfplatz Eulenthal“
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB

Beschlusstext:
Der Bau- und Planungsausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung gemäß §60 Abs. 3 GO NRW vom 17.06.2022.
Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Overath beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB für das im beigefügten Lageplan vorgesehene Gebiet die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 161 „Dorfplatz Eulenthal“ sowie der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath „Dorfplatz Eulenthal“.
Der Bau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 161 „Dorfplatz Eulenthal“ durchzuführen, sowie für die dazu gehörige 79. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath „Dorfplatz Eulenthal“ durchzuführen.
Status:
einstimmig angenommen

Dafür 15

Dagegen 0

Enthalten 0