Abstimmungsdetails

1. Änderung der Satzung der Stadt Overath über die besonderen Anforderungen an die
Gestaltung bei der Errichtung oder Änderung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung)

Beschlusstext:
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
Der Stadtrat beschließt die Änderung des § 5 Abs. 1 der Werbeanlagensatzung der Stadt Overath. § 5 Abs. 1 der Werbeanlagensatzung wird wie folgt geändert:
„Zulässig ist nur Werbung für das eigene Geschäft. Diese darf nur in Form einer Wort-Bild-Marke als einzeiliger Schriftzug und einem grafischen Zeichen, welches im Außenauftritt des Geschäftes zu dessen Identität gehört, gestaltet werden.“
Status:
einstimmig angenommen

Dafür 15

Dagegen 0

Enthalten 0