Abstimmungsdetails

Wahl der Vertrauenspersonen für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen/Jugendschöffinnen und Jugendschöffen nach § 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) für die Wahlperiode 01.01.2024 - 31.12.2028

Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt, folgende Vertrauenspersonen zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen vorzuschlagen:
Status:
einstimmig angenommen

Dafür 38

Dagegen 0

Enthalten 0