Abstimmungsdetails
Wahl der Vertrauenspersonen für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen/Jugendschöffinnen und Jugendschöffen nach § 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) für die Wahlperiode 01.01.2024 - 31.12.2028
- Beschlusstext:
- Der Stadtrat beschließt, folgende Vertrauenspersonen zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen vorzuschlagen:
- Status:
- einstimmig angenommen
Dafür 38
Dagegen 0
Enthalten 0