Abstimmungsdetails

Bebauungsplan Nr. 101 „Overath - Gewerbegebiet Klef“
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschlusstext:
Bebauungsplan Nr. 101 „Overath - Gewerbegebiet Klef“
Der Rat der Stadt Overath macht sich die Prüfung und Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 101 „Overath - Gewerbegebiet Klef“ entsprechend der Anlagen 1 und 2 sowie 3 zu Eigen.
Nach Prüfung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eingegangenen Stellungnahmen beschließt der Rat der Stadt Overath den Bebauungsplan Nr. 101 „Overath - Gewerbegebiet Klef“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung und textlichen Festsetzungen. Ihm ist eine Begründung beigefügt.
Der Rat der Stadt Overath beauftragt die Verwaltung, der Sego als damalige Erschließungsträgerin, die noch notwendigen 23.000 Biotopwertpunkte auf der städtischen Fläche im Plangebiet als noch durchzuführende Kompensation aufzuerlegen.

Dafür 36

Dagegen 0

Enthalten 1