Abstimmungsdetails
Bebauungsplan Nr. 106 „Entwicklung Steinhauser Auel“ und die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt - für einen Teilbereich in Overath-Vilkerath, Steinhauser Auel
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 106
sowie Abwägungs- und Feststellungsbeschluss 40. Flächennutzungsplanänderung
- Beschlusstext:
- Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Overath, zu beschließen:
40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath - für einen Teilbereich in Overath-Vilkerath, Steinhauser Auel
Der Rat der Stadt Overath macht sich die Prüfung und Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath - für einen Teilbereich in Overath-Vilkerath, Steinhauser Auel, entsprechend der Anlagen 1 und 2 zu Eigen.
Nach Prüfung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beschließt der Rat der Stadt Overath die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath - für einen Teilbereich in Overath-Vilkerath, Steinhauser Auel, nebst Begründung (Feststellungsbeschluss).
Die Verwaltung wird beauftragt, die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath - für einen Teilbereich in Overath-Vilkerath, Steinhauser Auel gemäß § 6 BauGB der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen sowie anschließend die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.
Bebauungsplan Nr. 106 „Entwicklung Steinhauser Auel“
Der Rat der Stadt Overath macht sich die Prüfung und Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 106 „Entwicklung Steinhauser Auel“, entsprechend der Anlagen 6 und 7 zu Eigen.
Nach Prüfung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beschließt der Rat der Stadt Overath den Bebauungsplan Nr. 106 „Entwicklung Steinhauser Auel“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung und textlichen Festsetzungen. Ihm ist eine Begründung beigefügt. - Status:
- einstimmig angenommen
Dafür 14
Dagegen 0
Enthalten 0