Abstimmungsdetails

Bebauungsplan Nr. 160 „Overath-Rappenhohn, Im Hagen“ (Bebauungsplan nach § 13b BauGB i.V.m. § 13 a BauGB)
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschlusstext:
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Overath, zu beschließen:

Der Rat der Stadt Overath macht sich die Prüfung und die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen des Bebauungsplanes Nr. 160 „Overath-Rappenhohn, Im Hagen“ zu Eigen.
Nach Prüfung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen beschließt der Rat der Stadt Overath den Bebauungsplan Nr. 160 „Overath-Rappenhohn, Im Hagen“ (Bebauungsplan nach § 13b BauGB i.V.m. § 13 a BauGB) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung und textlichen Festsetzungen. Ihm ist eine Begründung beigefügt.
Status:
absolute Mehrheit

Dafür 9

Dagegen 5

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