Abstimmungsdetails

Bebauungsplan Nr. 154 "Dr.-Ringens-Straße-Nord", sowie 75. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath "Dr.-Ringens-Straße-Nord"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 154
sowie Abwägungs- und Feststellungsbeschluss 75. Flächennutzungsplanänderung

Beschlusstext:
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Overath, zu beschließen:

75. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath "Dr.-Ringens-Straße-Nord“

Der Rat der Stadt Overath macht sich die Prüfung und Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 75. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath "Dr.-Ringens-Straße-Nord“, entsprechend der Anlagen 1 und 2 zu Eigen.
Nach Prüfung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beschließt der Rat der Stadt Overath die 75. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath "Dr.-Ringens-Straße-Nord“, nebst Begründung (Feststellungsbeschluss).
Die Verwaltung wird beauftragt, die 75. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath "Dr.-Ringens-Straße-Nord“ gemäß § 6 BauGB der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen sowie anschließend die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.
Bebauungsplan Nr. 154 „Dr.-Ringens-Straße-Nord“
Der Rat der Stadt Overath macht sich die Prüfung und Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 154 „Dr.-Ringens-Straße-Nord“, entsprechend der Anlagen 6, 7 und 8 zu Eigen.
Nach Prüfung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beschließt der Rat der Stadt Overath den Bebauungsplan Nr. 154 „Dr.-Ringens-Straße-Nord“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung und textlichen Festsetzungen. Ihm ist eine Begründung beigefügt.
Status:
einstimmig angenommen

Dafür 14

Dagegen 0

Enthalten 0